1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 28. April 2023 aufgehoben und dem Beschwerdeführer eine vom 1. Oktober 2020 bis am 31. Januar 2023 befristete halbe Invalidenrente zugesprochen. - 13 - 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'450.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten