Feststellung der Gutachter, dass die in den Tests gezeigte unterdurchschnittliche Intelligenz im Widerspruch dazu stehe, dass der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben einen der höchstmöglichen Schulabschlüsse in Jugoslawien erzielt habe (VB 66 S. 12). Dass die Testergebnisse nicht valide seien, nahm im Übrigen auch Dr. med. I._____ an, wobei er dies mit einer "unglücklichen dysphorisch gereizten Situation" bzw. mit einer mangelnden Anstrengungsbereitschaft des Beschwerdeführers erklärte (vgl. BB 3 S. 3), womit er die von den Gutachtern der asim festgestellten Inkonsistenzen insoweit – zumindest implizit – bestätigte.