Dass sich eine Begutachtung nicht auf einen langen Beobachtungszeitraum stützen kann, liegt in der Natur der Sache und vermag den Beweiswert einer Expertise rechtsprechungsgemäss nicht zu schmälern (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_494/2018 vom 6. November 2018 E. 4.1). Die asim-Gutachter sprachen dem Beschwerdeführer im Übrigen ein psychisches Leiden mit Krankheitswert auch keineswegs ab, sondern kamen in Kenntnis der Vorakten, nach Auseinandersetzung mit den bereits ergangenen medizinischen Einschätzungen, in Würdigung der Ergebnisse der klinischen Untersuchung sowie der subjektiven Angabe des Beschwerdeführers, aber auch