er sei lust- und kraftlos (vgl. VB 66 S. 4). Die asim-Gutachter hielten sodann lediglich fest, die geschilderten Beschwerden würden mit dem in der psychiatrischen Untersuchung erhobenen psychiatrischen Befund im Widerspruch stehen, da der Beschwerdeführer bereits um 9.15 Uhr morgens erstaunlich vital gewesen sei und auch nach zweieinhalb Stunden keine Erschöpfungszeichen aufgewiesen und keine Pause während der Exploration gebraucht habe (VB 66 S. 12).