hinterfrage. Wolle man davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer seit Jahren einen Leidensdruck als Ausdruck einer depressiven Episode im Rahmen einer affektiven Störung (ICD-10 F33) erleide, so wäre die Anpassung und Evaluation der Psychopharmakotherapie zur Verstärkung der Behandlung angezeigt gewesen, wenn nämlich unter dem Therapieregime über Jahre keine Besserung erfolge. Vom Krankheitsverständnis her wäre typischerweise eine depressive Episode als Ausdruck einer rezidivierenden depressiven Störung medikamentös und psychotherapeutisch/psychoedukativ gut behandelbar (BB 3 S. 2). Aus dem Gutachten sei ableitbar, dass es dem Beschwerdeführer nicht gut gehe.