VB 66 S. 10]) übereinstimme, sei doch eine einzelne depressive Episode im Verlauf einer rezidivierenden depressiven Störung zu betrachten und verstärke doch die genannte Betrachtungsweise eher die Relevanz für verschiedene Lebensbereiche. Es werde also ein Leidensdruck des Beschwerdeführers erkannt, der auch bis zur Untersuchung durch den Gutachter Dr. med. E._____ angehalten habe. Diesbezüglich müsse jedoch auf eine Besonderheit hingewiesen werden, die den Ablauf der Behandlung -6-