Zudem wurde festgehalten, in der bisherigen Tätigkeit, welche eine optimal angepasste Tätigkeit darstelle, werde zum Zeitpunkt der Begutachtung eine Arbeitsfähigkeit von 80 % als gegeben erachtet. Die Leistungsfähigkeit sei dabei nicht weiter reduziert. Bei typischerweise fluktuierender Symptomatik seien die dokumentierten Einschätzungen der Behandler plausibel, weshalb für den retrospektiven Verlauf auf deren Berichte abgestellt werden könne (VB 66 S. 12 f.).