2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, unter Beilage ihrer – unter anderem eine nach Erlass der angefochtenen Verfügung eingeholte Stellungnahme ihres RAD-Arztes med. pract. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 29. Juni 2023 umfassenden – Akten die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Juli 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und dieser die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 11. Juli 2023 verzichtet die Beigeladene auf das Einreichen einer Stellungnahme.