Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Taggeldversicherung (unter anderem ein Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 22. Juni 2020) ein und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 31. Dezember 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 28. April 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. April 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: