1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer, tätig als selbstständiger Geschäftsführer eines Gastronomiebetriebes, meldete sich am 21. April 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Taggeldversicherung (unter anderem ein Gutachten der SMAB AG, Bern [SMAB], vom 22. Juni 2020) ein und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 31. Dezember 2022).