7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 24. April 2023 ist aufzuheben. Der Beschwerdeführer hat für die Zeit vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 - 12 - Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. Ein weiterer Rentenanspruch besteht nicht, womit die Beschwerde im Übrigen abzuweisen ist.