So sind dem Gutachten Ausführungen zur Ausprägung der diagnoserelevanten psychopathologischen Befunde (VB 193.3 S. 9 ff.), zum Behand- lungs- und Eingliederungserfolg (VB 193.3 S. 11 f.), zu den Komorbiditäten (VB 193.3 S. 10) sowie zur Persönlichkeitsdiagnostik bzw. den persönlichen Ressourcen, zum sozialen Kontext und zur Konsistenz (allesamt VB 193.3 S. 11) zu entnehmen. Das Gutachten berücksichtigt damit sämtliche durch die Rechtsprechung vorgegebenen Indikatoren hinreichend. Zudem sind die gutachterlichen Ausführungen nachvollziehbar begründet, womit die funktionellen Auswirkungen der diagnostizierten psychischen Störungen medizinisch anhand der Indikatoren schlüssig und wider-