4.1.2. In seinem Teilgutachten vom 20. Dezember 2021 hat Dr. med. D._____ unter anderem festgehalten, dass die vom Beschwerdeführer geklagten Rückenbeschwerden hinreichend erklärbar seien. Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule – wie vorliegend – seien regelhaft mit Ruheschmerzen und bewegungs- und belastungsabhängigen Schmerzen verbunden. Eine Wiederherstellung völliger Beschwerdefreiheit könne nicht erwartet werden, ein leichter Grundschmerz sei regelhaft Bestandteil des Krankheitsbildes (VB 193.4 S. 21). Seit der Operation vom 13. April 2021 seien mehr als sechs Monate vergangen, sodass ein stabiler medizinischer