3.3. Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der bidisziplinären Begutachtung durch das Gutachtenzentrum F._____ fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 193.3 S. 4 f.; 193.4 S. 2 ff. sowie zum Bericht des behandelnden Psychiaters vom 7. Januar 2022 die ergänzende Stellungnahme vom 3. Februar 2023; vgl. E. 3.1.2. hiervor) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 193.3 S. 5 f.; 193.4 S. 9 ff.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen (VB 193.3 S. 9 f.; 193.4 S. 15 ff.) und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein. Es wurde eine eigene Zusatzuntersuchung durchgeführt (VB 193.5).