Durch die im November 2022 neu diagnostizierten Beschwerden in der Hüftgelenksmuskulatur werde keine Arbeitsunfähigkeit begründet. Ein erhöhter Pausenbedarf von 5-10 % könne erwogen werden, wobei nach erfolgter Schmerztherapie bei fehlenden objektivierbaren strukturellen Läsionen im Bereich der Gesässmuskulatur eine Regredienz zu erwarten sei. Die im Gutachten vom 13. Januar 2022 gestellte Diagnose eines chronischen lumbalen Schmerzsyndroms besitze weiterhin vollumfängliche Gültigkeit. Nach einer vorübergehenden instabilen medizinischen Situation zwischen der Operation im April 2022 und September 2022 habe ab 1. Oktober 2022 -6-