In orthopädischer Hinsicht hielt der Gutachter Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, fest, dass der erneute operative Eingriff beim Beschwerdeführer vom 19. April 2022 unter Mitberücksichtigung der anschliessenden Rehabilitation zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeiten für die Dauer von sechs Monaten geführt habe. Durch die im November 2022 neu diagnostizierten Beschwerden in der Hüftgelenksmuskulatur werde keine Arbeitsunfähigkeit begründet.