Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Vorinstanz" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Juli 2023 wurde die B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: