"1. Es sei die angefochtene Verfügung der Vorinstanz vom 24. April 2023 aufzuheben; -3- 2. Es sei festzustellen, dass ein IV-Grad von mindestens 40% bestehe und es sei dem Beschwerdeführer daher mindestens eine Viertelsrente auszurichten; 3. Eventuell sei die Angelegenheit zur Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen; Subeventuell sei ein Obergutachten im Bereich Psychiatrie und Orthopädie einzuholen;