1.2. Am 15. Mai 2019 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin unter Angabe von Rückenbeschwerden erneut zum Leistungsbezug an. Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht, in deren Rahmen sie unter anderem die Akten des Krankentaggeldversicherers beizog. Nach einem erfolglosen Eingliederungsversuch im Sinne eines Belastbarkeitstrainings liess die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) eine bidisziplinäre Begutachtung durch das Gutachtenzentrum F._____ durchführen (Gutachten vom 13. Januar 2022).