1. 1.1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich unter Angabe diverser gesundheitlicher Probleme am 6. März 2002 bei der IV-Stelle des Kantons Zürich erstmals zum Bezug von Leistungen (Umschulung auf eine neue Tätigkeit / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach diversen beruflichen und medizinischen Abklärungen, insbesondere der Durchführung einer psychiatrischen Begutachtung, sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Zürich mit Verfügung vom 25. März 2003 aufgrund psychischer Beschwerden ab dem 1. Mai 2002 eine halbe Invalidenrente zu. 2003 zog der Beschwerdeführer in den Kanton Aargau, womit neu die Beschwerdegegnerin zuständig war.