7.3. Nachdem das Versicherungsgericht den Gutachtern mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Oktober 2023 Rückfragen gestellt hatte, äusserten sich die Gutachter schliesslich auch zu der Frage, ob und gegebenenfalls inwiefern seit dem Zeitpunkt der Verfügung vom 21. September 2017 eine Veränderung des Gesundheitszustandes mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers eingetreten sei. Dies verneinten die Gutachter und berücksichtigten dabei insbesondere die im Rahmen der Neuanmeldung vom 12. März 2021 eingereichten Arztberichte der Klinik D._____ vom 7. November 2018 sowie von Dr. med. E._____ vom 29. April 2021 und vom 22. Dezember 2021 (vgl. E. 6).