4.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Oktober 2023 ersuchte das Versicherungsgericht die BEGAZ-Gutachter zur Frage Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls inwiefern seit dem Zeitpunkt der Verfügung vom 21. September 2017 eine Veränderung des Gesundheitszustandes mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers eingetreten sei. In der Stellungnahme vom 16. Januar 2024 führten die Gutachter diesbezüglich unter Verweis auf die Berichte der Klinik D._____ vom 7. November 2018 sowie von Dr. med.