Vorgängig müsse aufgrund der Aktenlage von einer 40%igen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer mittelgradig depressiven Episode ab April 2021 ausgegangen werden. In einer angepassten Tätigkeit bestehe ab Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens gesamtmedizinisch somit eine 20%ige Einschränkung, wobei aufgrund der psychischen Problematik ab April 2021 bis zum Gutachtenszeitpunkt von einer 40%igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden müsse (VB 272 S. 58 f.).