Aufgrund der glaubhaft geschilderten Schwellungsneigung im Bereich des rechten Vorfusses sei von einem vermehrten Pausenbedarf von maximal 20 % auszugehen. Aus psychiatrischer Sicht sei er in der bisherigen Tätigkeit als Dachdecker, respektive als Chauffeur aufgrund des Vorliegens einer leichtgradigen depressiven Episode, welche sich durch Grübeln und eine erhöhte Ermüdbarkeit negativ auf die Arbeitsfähigkeit auswirke, zu 20 % als arbeitsunfähig zu beurteilen. Vorgängig müsse aufgrund der Aktenlage von einer 40%igen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer mittelgradig depressiven Episode ab April 2021 ausgegangen werden.