4. 4.1. Der angefochtenen Verfügung lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das BEGAZ-Gutachten vom 9. Juni 2022 zugrunde. Dieses umfasst eine internistische, eine psychiatrische, sowie eine orthopädische Beurteilung. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 272 S. 57): "1. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichtgradige Episode (ICD-10 F33.0) 2. Verminderte Belastbarkeit Vorfuss rechts […] 3. St. n. mehrfragmentärer intraartikulärer Radiusfraktur links am 06.05.2010 […]"