2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Mai 2023 bei der Beschwerdegegnerin fristgerecht Beschwerde, welche zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht weitergeleitet wurde. Der Beschwerdeführer beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Zusprache einer Invalidenrente. Mit Eingabe vom 26. Juli 2023 beantragte er sodann sinngemäss die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege. -3-