In der Folge liess sie den Beschwerdeführer sodann durch die BEGAZ GmbH polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 9. Juni 2022). Nach neuerlich durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. April 2023 schliesslich einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.