1.3. Am 12. März 2021 (Datum Posteingang) meldete sich der Beschwerdeführer mit Hinweis auf eine psychische Beeinträchtigung sowie Beschwerden am linken Arm abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Mit Vorbescheid vom 24. Juni 2021 stellte ihm die Beschwerdegegnerin ein Nichteintreten auf sein Leistungsbegehren in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD. In der Folge liess sie den Beschwerdeführer sodann durch die BEGAZ GmbH polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 9. Juni 2022).