1. 1.1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer meldete sich im Juni 2014 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Diese nahm in der Folge unter anderem Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 29. Mai 2015). Daraufhin wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsgesuch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 21. September 2017 ab.