26. Juli 2021 vorgelegen hat. Im Allgemeinen fehlen Ausführungen zu einer allfälligen Coxarthrose links gänzlich und auch in der Stellungnahme vom 6. Februar 2023 wurde nicht auf eine solche eingegangen. Die Ausführungen in der RAD-Stellungnahme vom 26. August 2022 zum Zumutbarkeitsprofil einer angepassten Tätigkeit betreffen "die linke obere Extremität" sowie die Wirbelsäule. Ob die leicht- oder allenfalls mittelgradige Coxarthrose links (zusätzlichen) Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers hat und das Zumutbarkeitsprofil dadurch eventuell zusätzlich eingeschränkt würde, ist den RAD-Stellungnahmen nicht zu entnehmen.