In einer angepassten Tätigkeit liege seit dem 22. Februar 2022 eine Arbeitsfähigkeit von 70–80 % vor, bei einer ganztägigen Tätigkeit mit Reduktion von ca. 20–30 % wegen erhöhten Pausenbedarfs durch rezidivierende Beschwerden im Rücken und linken Arm. Als angepasst gelte eine leichte bis selten mittelschwere Tätigkeit ohne das Heben von Lasten über Brustniveau, ohne Tätigkeiten mit Schlägen und/oder Vibrationen für die linke obere Extremität, ohne kraftvolles Zupacken mit der linken Hand oder dem linken Unterarm sowie ohne das Tragen und/oder Bewegen von schweren Lasten mit Hubwagen oder Ähnlichem. Die Einschränkungen beträfen allesamt die linke obere Extremität.