Im Weiteren führte Dr. med. B._____ aus, in der angestammten Tätigkeit habe seit dem 23. Mai 2017 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % bestanden. Die angestammte Tätigkeit sei wegen der Pathologien im Bereich des linken Arms nicht mehr zumutbar. In einer angepassten Tätigkeit liege seit dem 22. Februar 2022 eine Arbeitsfähigkeit von 70–80 % vor, bei einer ganztägigen Tätigkeit mit Reduktion von ca. 20–30 % wegen erhöhten Pausenbedarfs durch rezidivierende Beschwerden im Rücken und linken Arm.