1.2. Am 21. November 2017 bzw. 14. Juni 2019 meldete sich der Beschwerdeführer infolge eines am 23. Mai 2017 erlittenen Unfalls, bei welchem er sich am linken Arm verletzt hatte, sowie unter Hinweis auf Beschwerden im linken Handgelenk, im linken Ellenbogen, in der rechten Hüfte und im rechten Schultergelenk erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Im Rahmen der anschliessenden Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Unfallversicherung sowie weitere medizinische Unterlagen bei und nahm Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).