1. 1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Mitarbeiter im Gartenbau tätig. Am 20. April 2015 meldete er sich erstmals aufgrund von Rü- cken- und Beinschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die durchgeführte Integrationsmassnahme schloss die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 19. Februar 2016 ab. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente lehnte sie mit Verfügung vom 22. März 2016 ab.