Der Kapitalisierungsfaktor beträgt somit 23.89 (1000/41.85 [Jahresrente gemäss Tabelle]). Bei einem Normmietwert von Fr. 18'308.00 hatte das Wohnrecht demnach einen Restwert von Fr. 437'378.10 (Fr. 18'308.00 x 23.89). Eine Gegenleistung ist dann noch als angemessen zu betrachten, wenn sich die Differenz von Leistung und Gegenleistung in einer Bandbreite von rund 10 % der Leistung bewegt (BGE 122 V 394 E. 5 b S. 400 f.; vgl. Art. 17b lit. a ELV). Eine Gegenleistung müsste somit mindestens 90 % von Fr. 437'378.10 entsprechen, um noch als angemessen betrachtet zu werden, was vorliegend einem Betrag von Fr. 393'640.30 entspricht.