4. 4.1. Fraglich und zu prüfen ist zunächst, ob eine angemessene Gegenleistung für die Löschung des Wohnrechts an der 4.5-Zimmerwohnung vorlag. Zur Wertermittlung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts ist auf den kapitalisierten Jahreswert des Wohnrechts oder der Nutzniessung abzustellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_157/2014 vom 24. Juni 2014 E. 5.1. f. sowie WEL Rz. 3532.07). Die Kapitalisierung von wiederkehrenden Leistungen – insbesondere von Nutzniessungen und Wohnrechten – hat nach der „Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten“, herausgegeben von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, zu erfolgen (WEL Rz.