2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. April 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 26.04.2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei ab 1.1.2020 eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.