Bei einem zeitlichen Abstand von rund einem halben Jahr müssten somit gewichtige Argumente vorgebracht werden. Solche sind vorliegend aber gerade nicht ersichtlich, vielmehr fehlen Hinweise für eine Prellung oder anderweitige Verletzungen des rechten Knies, welche zu einer Aktivierung der Kniearthrose geführt haben könnten, gänzlich.