Der Aussage von Dr. med. E._____, es könnte theoretisch eine direkt unfallkausal (durch das Trauma) verursachte Aktivierung der Kniearthrose rechts vorliegen, wobei diesbezüglich eine weitgehende Beweislosigkeit bestehe, da am rechten Knie zeitnah zum Unfall keine pathologischen Befunde erhoben worden seien (vgl. VB M41 S. 3), kann ebenfalls nicht gefolgt werden, denn es sind keinerlei Hinweise aktenkundig, dass das Knie beim Unfall verletzt worden wäre. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Verletzung vom Verletzten regelmässig unmittelbar wahrgenommen wird und unfallnah zu entsprechenden ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen führt.