Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass Dr. med. E._____ selber ausführte, dass die Femurfraktur grundsätzlich nicht zu einer Aktivierung der Gonarthrose führen könne (VB M41 S. 3), ist nicht ersichtlich, inwiefern der Beweis einer Aktivierung für die Begründung der Unfallkausalität dienlich sein könnte. Ausserdem wäre eine solche Abklärung im heutigen Zeitpunkt – nach der Knieoperation (Knieendoprothese) vom 19. Dezember 2022 (VB M49; M50) – gar nicht mehr aussagekräftig und auch - 10 -