Gemäss Aktenlage war erstmals im Bericht des Kantonsspitals F._____ vom 14. September 2021 (VB M24) von Kniebeschwerden die Rede. Es ist zwar richtig, dass darin von "progredienten Beschwerden" gesprochen wird, jedoch wird nicht festgehalten, seit wann die Beschwerden bestehen, und es kann daher nicht darauf geschlossen werden, dass diese seit dem Unfall bestanden und sich seither verschlimmert hatten.