Dr. med. D._____ entgegnete diesen Ausführungen, zum Unfallzeitpunkt sei nichts von Kniebeschwerden dokumentiert gewesen und auch der klinische Befund sei diesbezüglich unauffällig gewesen (vgl. Austrittsbericht vom 1. März 2021; VB M14). Folgerichtig seien zum Unfallzeitpunkt und in den ersten Monaten danach weder Befunde, Schilderungen noch bildgebende Abklärungen des rechten Kniegelenks vorhanden. Es handle sich um einen Vorzustand bei Status nach Meniskektomie vor ca. 20 Jahren. Dieser Zustand habe sich im Jahre 2021 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verschlimmert, sei jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich unfallkausal.