Die Gonarthrose rechts sei aber bildgebend nicht weiterführend abgeklärt worden. Somit bestehe aus versicherungsmedizinischer Sicht bezüglich der Frage, ob die gesamten Beschwerden einzig auf die Gonarthrose rechts zurückzuführen seien, eine Beweislosigkeit. Der konventionell radiologische Nachweis von Osteophyten und einem verschmälerten Gelenkspalt würde für eine Schmerzbegründung nicht ausreichen. Ebenso habe bis dato keine aktivierte Gonarthorse nachgewiesen werden können. Eine proximale Femurfraktur führe grundsätzlich nicht zu einer Aktivierung einer Kniearthrose. Es könnte aber theoretisch eine direkt unfallkausal verursachte Aktivierung der Kniearthrose rechts vorliegen.