Insgesamt spreche die Aktenlage nicht für eine Unfallkausalität: Es bestehe eine degenerative Problematik an beiden Kniegelenken (siehe Orthoradiogramm), ein relevanter Vorzustand sei vorhanden (Meniskusoperation anamnestisch vor 20 Jahren), die Beschwerden hätten im Verlauf zugenommen, anlässlich der Hospitalisationen und in deren Austrittsberichten (Q._____ und R._____) seien die Kniebeschwerden nie beschrieben oder abgeklärt worden und in den ersten postoperativen Sprechstundenkontrollen seien ebenfalls keine entsprechenden Beschwerden geschildert worden (vgl. VB M53).