Unfallkausalität geeignet wäre. Mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte eine MRI-Diagnostik des Kniegelenks zum Unfallzeitpunkt ohnehin keine Befunde aufgedeckt, die für eine Unfallkausalität gesprochen hätten, denn es hätten damals am rechten Kniegelenk keine abklärungsbedürftigen Beschwerden bestanden. Die Monate später dokumentierten Beschwerden am rechten Kniegelenk könnten nicht überwiegend wahrscheinlich dem Unfallereignis zugeordnet werden. Insgesamt spreche die Aktenlage nicht für eine Unfallkausalität: