bestätigt werde. Der Unfall habe jedoch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlimmerung des Vorzustandes geführt. Aufgrund der vorhandenen Aktenlage könne eine Traumafolge im Bereich des rechten Kniegelenks ausgeschlossen werden. Die Beschwerden seien erst ungefähr ein halbes Jahr nach dem Unfall aufgetreten und bei fehlender posttraumatischer Läsion als unfallfremd zu werten. Ferner sei der Behandlungsabschluss bezüglich der pertrochantären Fraktur bei unauffälligem Verlauf, schmerzfreiem Gangbild und insgesamt freibeweglichem Hüftgelenk am 19. Juli 2021 erfolgt.