"1. Der Einspracheentscheid vom 2. Mai 2023 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin für die Beschwerden am rechten Knie sowie am rechten Ohr die gesetzlichen Leistungen zu erbringen, namentlich die weitergehende Übernahme der Heilbehandlungskosten sowie der Taggelder über den 28. Februar 2022 resp. den 30. April 2022 hinaus und bis auf Weiteres. Zudem ist der Beschwerdeführerin für den unfallbedingten Hörverlust eine Integritätsentschädigung zu entrichten.