Nach entsprechenden Abklärungen und dem Einholen versicherungsmedizinischer Berichte verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 1. Juli 2022 den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Kniebeschwerden und stellte die Übernahme der Heilbehandlungskosten per 28. Februar 2022 sowie die Übernahme der Taggeldleistungen per 30. April 2022 ein. Die gegen die Verfügung vom 1. Juli 2022 erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 2. Mai 2023 ab.