, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 25. Januar 2023 ist der Gesundheitsschaden des Beschwerdeführers bereits im Juli 2018 eingetreten und die angestammte Tätigkeit (als Hilfsisoleur) seit diesem Zeitpunkt aus orthopädischer Sicht nicht mehr zumutbar (VB 59). In dieser angestammten Tätigkeit war der Beschwerdeführer ausweislich der Akten sodann bis heute nicht mehr tätig (vgl. die Aktennotiz vom 13. August 2019 in VB 27 und das Protokoll telefonisches Erstgespräch vom 28. Juli 2022 in VB 44 S. 2, wonach der Beschwerdeführer sich mit einem FoodTruck selbstständig machte;