2.4. Mit Eingabe vom 10. August 2023 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 28. Juli 2023 und hielt an seinen Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit angefochtener Verfügung vom 27. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 66) zu Recht für die Dauer eines Arbeitsversuchs vom 3. April bis 30. Juni 2023 ein Taggeld von Fr. 52.00 zugesprochen hat.